Poitschke wegen Dopings verwarnt, Köhler gesperrt


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Poitschke wegen Dopings verwarnt

Aigle/Leipzig (dpa) - Die deutschen Rad-Profis Patrick Köhler vom (inzwischen aufgelösten) VC Frankfurt Radteam - Brügelmann und Enrico Poitschke vom Team Wiesenhof sind wegen Dopings bestraft worden. Köhler wurde vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) für sechs Monate vom 15. Januar bis 14. Juli 2005 gesperrt. Das teilte der Radsport-Weltverband UCI am Freitag mit. Köhler war am 5. September 2004 bei der Hessen- Rundfahrt positiv auf das verbotene Mittel Betamethason getestet worden. Der BDR schloss den gebürtigen Cottbuser nachträglich von der Hessen-Rundfahrt aus. Bei der gleichen Veranstaltung wurde auch Poitschke positiv auf Betamethason getestet. Der Sieger des Rennens «Rund um die Hainleite» 2003 wurde lediglich verwarnt.

Alles etwas komisch. :skepsis:

Kann mich nicht erinnern je was von einem positiven Test von Poitschke gelesen zu haben. Jetzt so komische Strafen 6 Monate ?, Verwarnung ?
 

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Wirbel um DPA-Meldung
Wiesenhof: Poitschke kein Dopingsünder

BERLIN, 21.05.05 (rsn) - Der Leipziger Wiesenhof-Rennstall widersprach am Samstag einer am am Freitagabend verbreiteten Meldung der Deutschen Presse-Agentur, worin berichtet wurde, dass Wiesenhof-Fahrer Enrico Poitschke "wegen Dopings verwarnt" wurde. "Enrico Poitschke ist kein Dopingsünder", hieß es in einer Pressemitteilung des Teams.

Poitschke war während der Hessen-Rundfahrt 2004 bei einer Dopingkontrolle positiv auf das Medikament Betamethason, das auf der Dopingliste steht. Allerdings ist die Einnahme des Mittels durch die Eintragung in seinem UCI-Gesundheitspass seit 2002 legalisiert. Es wurde Poitschke nach Wiesenhof-Angaben vor drei Jahren vom Facharzt als Mittel zur Behandlung allergischen Asthmas verschrieben und auch vom Teamarzt bestätigt. Änderungen im Meldeverfahren für solche Ausnahmeregelungen durch die gefürchtete UCI-Bürokratie im letzten Jahr hatte Wiesenhof jedoch nicht rechtzeitig mitbekommen, sodass Poitschke nach dem Ergebnis bei der Hessen-Rundfahrt formal als Dopingsünder dastand.

Der Bund Deutscher Radfahrer eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen Poitschke. Dabei wurde festgestellt, dass dem Rennfahrer kein Dopingvergehen im eigentlichen Sinne vorzuwerfen ist, aber wegen dem nicht rechtzeitig eingereichten Meldebogen entsprechend den neuen Regeln zumindest eine Verwarnung ausgesprochen werden muss.
 
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